Preise
PKW-Preise
Preisaushang nach § 32 Fahrlehrergesetz | Klasse B | Klasse BE |
Grundbetrag – für die allgemeine Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts | 450,00 € | 200,00 € |
Vorstellungsentgelte * – theoretische Prüfung | 30,00 € | — |
– praktische Prüfung (komplett) | 135,00 € | 135,00 € |
bei Teilprüfung ** – nur praktisches Fahren und Grundfahraufgaben | — | 120,00 € |
– Verbinden und Trennen | — | 60,00 € |
– Fahrstunde | 60,00 € | 65,00 € |
Besondere Ausbildungsfahrten – auf Bundes- oder Landstraßen (zu je 45 Minuten) | 60,00 € | 70,00 € |
– auf Autobahnen (zu je 45 Minuten) | 60,00 € | 70,00 € |
– bei Dämmerung und Dunkelheit (zu je 45 Minuten) | 60,00 € | 70,00 € |
Testfahrt B 197 (zu je 15 Minuten) | 20,00 € | — |
Grundbetrag bei Mehrfach – Klassen
Klasse B, BE: 450,00 €
Seminare
Aufbauseminare für Fahranfänger: 499 €
* Die amtliche Gebühren für die Prüforganisationen werden von diesen zusätzlich erhoben und können in dieser Fahrschule eingesehen werden.
** nur für die Klassen BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE und T
LKW-Preise
Preisaushang nach § 32 Fahrlehrergesetz | Klasse C | Klasse CE |
Grundbetrag – für die allgemeine Aufwendungen einschließlich des theoretischen Unterrichts | 600,00 € | 500,00 € |
Vorstellungsentgelte * – theoretische Prüfung | 30,00 € | 30,00 € |
– praktische Prüfung (komplett) | 200,00 € | 200,00 € |
bei Teilprüfung ** – nur praktisches Fahren und Grundfahraufgaben | 180,00 € | 180,00 € |
– nur Abfahrtkontrolle/Handfertigkeiten | 90,00 € | — |
– Verbinden und Trennen | 100,00 € | 100,00 € |
– Fahrstunde | 85,00 € | 85,00 € |
Besondere Ausbildungsfahrten – auf Bundes- oder Landstraßen (zu je 45 Minuten) | 90,00 € | 90,00 € |
– auf Autobahnen (zu je 45 Minuten) | 90,00 € | 90,00 € |
– bei Dämmerung und Dunkelheit (zu je 45 Minuten) | 90,00 € | 90,00 € |
Unterweisung am Fahrzeug (zu je 45 Minuten) | 80,00 € | 80,00 € |
Grundbetrag bei Mehrfach – Klassen
Klasse C, CE: 650,00 €
Seminare
Aufbauseminare für Fahranfänger: 499 €
* Die amtliche Gebühren für die Prüforganisationen werden von diesen zusätzlich erhoben und können in dieser Fahrschule eingesehen werden.
** nur für die Klassen BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE und T
FAQs
Was brauche ich für die Anmeldung zum Führerschein?
Du benötigst einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto, einen Nachweis für einen Sehtest im Original (nicht älter als 2 Jahre, z. B. beim Optiker) sowie einen Nachweis für die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs.
Kann ich als Privatperson meinen Führerschein bei euch machen?
Unsere Angebote richten sich sowohl an Privatpersonen, als auch an Firmen und ihre Mitarbeitenden sowie Arbeitssuchende mit einem Bildungs- und oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.
Kann ich als Firmenchef meine Mitarbeitenden bei euch schulen lassen?
Ja, wir sind staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für Berufskraftfahrer C/CE nach BKrFQG/BKeFQV. Wir bieten sowohl eine Weiterbildung für Berufskraftfahrer als auch eine beschleunigte Grundqualifikation für Berufskraftfahrer nach BKrFQG mit IHK-Prüfung an.
Zudem kannst du bei uns auch die jährlich vorgeschriebene Weiterbildung für Gabelstapler absolvieren. Über das Projekt WeGebAU findest du unter Weiterbildung -> Arbeitgeberinformationen Auskunft über Fördermöglichkeiten für deine MitarbeiterInnen.
Bekomme ich einen Gutschein für den Erste-Hilfe-Kurs?
Ja, bei uns erhältst du einen Gutschein für den Erste-Hilfe-Kurs. Damit sparst du 10,00 € bei der Teilnahme am Kurs.
Wann kann ich mit der Ausbildung beginnen? Gibt es feste Termine?
Du kannst jederzeit in unsere laufenden Kurse einsteigen. Die Theoriekurse für die Führerscheinklasse B finden in der Hauptgeschäftsstelle in Stendal immer montags von 17:30 bis 20:45 Uhr statt. Für Firmen und bei Bedarf können individuelle sowie Intensivkurse vereinbart werden.
Wie viele Theorie- und Praxisstunden benötige ich für einen Führerschein?
Jede in Deutschland lebende Person, die einen Führerschein erwerben will, muss an einer theoretischen Ausbildung teilnehmen. Dabei ist die theoretische Ausbildung in eine Grundausbildung sowie eine spezielle Ausbildung für die jeweilige Führerscheinklasse unterteilt.
Wenn du Pkw fahren lernen willst und noch keinen Führerschein besitzt bedeutet das, dass du 12 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten Grundstoff und 2 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten Pkw-spezifischen Zusatzstoff absolvieren musst, beim Motorradfahrer sind es vier Themen motorradspezifischer Zusatzstoff.
Besitzt du schon einen Führerschein, dann verringert sich die Anzahl der „Grundstunden“ um die Hälfte.
Die genaue Anzahl der erforderlichen Stunden für die jeweilige Führerscheinklasse kannst du unter: Führerscheine -> Führerscheinklassen sehen.
Die Anzahl der erforderlichen Praxisstunden ist nicht vorgeschrieben. Sie hängt vom „Können“ des Fahrschülers ab und kann stark variieren. Hingegen sind die Anzahl der Sonderfahrten gesetzlich geregelt, d. h. insgesamt mindestens 12 Sonderfahrten – mindestens 225 Minuten Überlandfahrt, 180 Minuten Autobahnfahrt und 135 Minuten Nachtfahrt.
Wann kann ich frühestens an der Theorieprüfung teilnehmen?
Frühestens drei Monate vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters für die jeweilige Führerscheinklasse.
Außerdem musst du die Anzahl der vorgeschriebenen Theoriestunden besucht haben (12 Unterrichtseinheiten „Grundausbildung“). Wer bereits eine Führerscheinprüfung bestanden hat, muss bei der Ausbildung in einer zweiten Klasse nur noch 6 „Pflicht-Stunden“ absolvieren.
Wofür ist die Führerscheingebühr?
Die Führerscheingebühr wird von der zuständigen Führerscheinstelle erhoben. Sie deckt die Bearbeitung deines Führerscheinantrages sowie die Ausstellung deines Führerscheins ab.
Was passiert bei der Bearbeitung meines Führerscheinantrages?
Nachdem du deinen Antrag bei der Führerscheinstelle abgegeben hast, werden deine Unterlagen geprüft und dein Antrag bearbeitet. Anschließend wird die Theorieprüfung beim TÜV oder bei der DEKRA freigegeben, sodass du deine Prüfung absolvieren kannst.
Wie viele Fehlerpunkte darf ich bei der Theorieprüfung höchstens haben?
Du darfst für die Führerscheinklassen A und B höchstens 10 Fehlerpunkte haben, jedoch keine 2 Fehler zu je 5 Punkten. Bei Erweiterung sind maximal 6 Fehlerpunkte und für die Mofa-Prüfbescheinigung sind maximal 7 Fehlerpunkte erlaubt.
Wann kann ich bei Nichtbestehen die Prüfung wiederholen?
Beim ersten Nichtbestehen darfst du die Theorieprüfung nach 14 Tagen wiederholen. Solltest du erneut nicht bestehen, findet eine zweite Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt. Gleiches gilt bei der praktischen Fahrprüfung.
Die bestandene Theorieprüfung ist 12 Monate gültig. Innerhalb von 12 Monaten nach der Theorieprüfung solltest du die praktische Prüfung ablegen und bestehen, ansonsten muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Was ist die Probezeit und wie lange dauert sie?
Es gilt: Einen Führerschein auf Probe erhältst du, wenn du zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis (der Klassen A, A2, A1 und B) erwirbst. Die Probezeit beginnt mit dem Erhalten des Führerscheins und endet nach zwei Jahren (sofern du während der Probezeit keine Auffälligkeiten zeigst).
Was passiert, wenn ich im Straßenverkehr während der Probezeit auffällig werde?
Es kommt darauf an, wie schwer das Verkehrsvergehen war. In der Regel wird ein Aufbauseminar (ASF) für Probeführerscheinbesitzer (Nachschulung) angeordnet. Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre, auf insgesamt vier Jahre.
Solltest du nicht am Aufbauseminar teilnehmen (oder die festgelegte Frist versäumen), wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Solltest du während deiner Probezeit auffällig geworden sein, kannst du dich zur Nachschulung bei uns anmelden. Wir koordinieren bei uns die ASF-Seminare.